Insgesamt kann ich Ihnen durch meine Ausbildung zur Fachanwältin im Familienrecht und kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bestmögliche Beratung, Unterstützung und Vertretung vor den jeweils zuständigen Gerichten anbieten.
Bei Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner über die zu regelnden Folgesachen wie z.B. Unterhalt, Zugewinn, Wohnung oder Eigenheim oder das Sorgerecht für die Kinder erarbeite und fertige ich für Sie einen auf Ihre Vorstellungen individuell abgestimmten Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Ich begleite und unterstütze Sie während der gesamten Verfahrensdauer und halte Sie fortlaufend auf dem aktuellen Stand. Für während des Verfahrens anstehende Fragen nehme ich mir gerne Zeit für Sie.
Weiterführende Einblicke in meine Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht bekommen Sie über das Navigationsmenü oder Sie nehmen gleich persönlich Kontakt mit meiner Kanzlei auf.
Ich möchte Ihnen im Rahmen meiner juristischen Tätigkeit individuelle und maßgeschneiderte Lösungen zur Verfügung stellen.
Der erste Schritt ist zunächst die Problemanalyse im Hinblick auf umsetzbare, sinnvolle Ziele. Danach ist zu klären, ob die Möglichkeit einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösung möglich und von Ihnen gewünscht ist.
Die Ausarbeitung von Vereinbarungen eröffnet die Möglichkeit, unabhängig von engen, gesetzlichen Vorgaben individuell abgestimmte Lösungen zu erarbeiten und in schriftlichen, rechtsverbindlichen Vereinbarungen zu fixieren.
So können zeit- und nervenaufwendige, sowie pauschale und kostenaufwendige gerichtliche Verfahren vermieden werden.
Sollte eine Einigung nicht erwünscht oder möglich sein stehe ich Ihnen selbstverständlich mit meiner Erfahrung und Kompetenz für die Durchführung gerichtlicher Verfahren zur Verfügung und setze mich für Ihre Rechte ein.
Ich sehe es als meine Aufgabe, Ihnen in allen Frage- und Problemstellungen zur Seite zu stehen und Ihre ganz persönlichen Interessen wahrzunehmen und zu vertreten.
Dafür setze ich mich ein!